Wir wurden in der Vergangenheit schon mehrmals gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, an einem Genomtest teilzunehmen. Wir sind froh, dass wir jetzt über unseren Partner WWS Deutschland einen entsprechenden Test anbieten können. Die Proben werden in einem Labor in Frankreich untersucht und die Berechnung der Zuchtwerte erfolgt dann auf US-Basis, unter Berücksichtigung aller hinterlegten US-Daten. Es ist die größte Datenbank der Welt und in keinem anderen Land sind so viele weibliche Tiere in der Lernstichprobe .

Im Vergleich zu anderen Anbietern seid ihr auch Eigentümer der Daten! Auch nach einer Kündigung des Vertrages habt ihr weiterhin Zugriff auf die von euch untersuchten Proben!

Der Vertrag wird mit WWS Deutschland geschlossen und ist hier auf unserer Homepage verfügbar!

 

Die genomische Untersuchung (ICAR – ISAG – ISO17025 zertifiziert / Illumina XT 96) erfolgt

durch LABOGENA in Frankreich. Die genomischen Zuchtwertergebnisse werden auf

amerikanischer Zuchtwertbasis von CDCB (The Council of Dairy Cattle Breeding) berechnet

und über LABOGENA bereitgestellt. Die Probenahme erfolgt mit den über die Firma zu

erwerbenden Gewebeproberöhrchen und Gewebeprobenzangen. Gewebeproben werden

auf Kosten des Kunden an die Firma oder zu LABOGENA geschickt. Die Bearbeitungszeit

von Probeneingang im Labor und der Bereitstellung der Zuchtwertergebnisse beträgt ca. 21

Tage +/- 7 Tage. Abweichungen sind möglich. Zur Datenerfassung installiert die Firma dem

Kunden eine Scan-App eines Drittanbieters auf ein kompatibles Android Mobilgerät. Der

Kunde verpflichtet sich die Tier- und Gewebeprobendaten ausschließlich mit der oben

genannten App zu erfassen. Ein Mitarbeiter der Firma wird den Kunden entsprechend

unterweisen.

Die Belieferung mit Sperma erfolgt per Kurierdienst oder durch einen Mitarbeiter der Firma

ca alle 8 Wochen. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Aufbewahrung und Lagerung

von Flüssigstickstoff und Sperma ergeben, obliegt dem Kunden. Um eine direkte Belieferung

des Kunden mit Rindersperma gewährleisten zu können, stellt der Kunde eine

Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurzlehrgang „Künstliche Besamung beim Rind“

entsprechend der “Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz vom 15. Oktober

1992 (BGBl. I S. 1776)” zur Verfügung. Die Besamungsmeldungen beim Zuchtverband und

etwaige Kosten für die Registrierung trägt der Kunde.

 

Anbei die Vereinbarung zur genomischen Untersuchung als PDF.

Spermavereinbarung_LABOGENA_Mueller_Genetic_Service